Im Jahre 1949 vereinten sich Aufsichtspersonen im Bergbau zu einer Interessengruppe und gründeten am 13. Mai 1949 unter der Bezeichnung "Ring ehemaliger Bergschüler" (ReB) eine berufsständische Vereinigung. Ziele dieser Vereinigung waren und sind die Fort- und Weiterbildung, der Betriebserfahrungsaustausch, die Wahrung von berufsständischen Interessen sowie die Pflege der bergmännischen Kameradschaft und Tradition.

Im Jahre 1960 leiteten die Bildungspolitiker eine Neuregelung des Ingenieurwesens mit entsprechenden Gesetzen des Bundes und der Länder ein.
Eine Voraussetzung für die Neuordnung des beruflichen Bildungswesens war die Auflösung der "alten" Berg- und Ingenieurschulen. Die aufgelösten Einheiten dieser Schulgattung wurden durch neue Einrichtungen mit vielfältigen Bildungsmöglichkeiten ersetzt.
Daraus ergab sich die Notwendigkeit zur Forderung nach unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen, Studieninhalten und -abschlüssen. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wurden einerseits "Fachschulen im Technikerbereich" und andererseits "Fachhochschulen im akademischen Bereich" neu errichtet und betrieben.
Den Absolventen der neu errichteten Fachschulen für Bergtechnik wird der Titel "Staatlich geprüfter Techniker", den Absolventen mit einem berufsqualifizierten Abschluß an einer Fachhochschule oder wissenschaftlichen Hochschule wird der Hochschulgrad "Diplomingenieur" verliehen. Die Bergschulabsolventen erkannten die Notwendigkeit zur Initiative, sich den neuen Gesetzgebungen anzupassen, und benannten den "ReB" am 26. Mai 1962 in "Ring Deutscher Bergingenieure" (RDB) um.

Im RDB sind Ingenieure, staatlich geprüfte Techniker und weitere Führungskräfte innerhalb und außerhalb des Bergbaues sowie Dozenten, Studierende und Fachschüler technischer oder vergleichbarer Bildungseinrichtungen zusammengeschlossen.
Der RDB widmet sich seinen Zielen und Aufgaben in echter Partnerschaft mit den Bergwerksgesellschaften, Gewerkschaften sowie anderen berufsständischen Vereinigungen und will damit auch einen über das Gruppeninteresse hinausweisenden Beitrag für das Gemeinwohl leisten. Dabei ist der RDB konfessionell, parteipolitisch und gewerkschaftlich ungebunden.
Aufgrund der bundesweiten Ausdehnung ist eine Struktur erforderlich, die auch das regionale Interesse der Mitglieder zusammenfaßt und entsprechend fördert.